Leistungen

In enger Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern in Deutschland und Europa sorgen und garantieren wir für einen reibungslosen Beförderungsablauf Ihrer Güter.

GENEHMIGUNGSSERVICE

Die von Ihnen zu befördernde Ladung überschreitet die gesetzlich erlaubten Maße?

Sie benötigen für den Transport eine streckenbezogene Ausnahmegenehmigung oder je nach länderspezifischen Möglichkeiten eine Dauerausnahmegenehmigung.

Ihr Fahrzeug weicht bei Maßen und Gewichten von den Vorschriften nach § 70 StVZO ab bzw. hat eine Sichtfeldbeeinträchtigung?

Dann bedarf es in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sowie einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Grundlage hierfür ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen.

In enger Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern in Deutschland und Europa besorgen wir die erforderliche Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis zu fairen Konditionen.

TRANSPORTBEGLEITUNG

Zur Transportabsicherung haben Sie ein Begleitfahrzeug zur Auflage?

Wir stellen Ihnen qualifiziertes Personal sowie modernste Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichenanlage und garantieren die professionelle Durchführung und Absicherung Ihres Großraum- und Schwertransportes. Entsprechend den Genehmigungsauflagen organisieren wir termingerecht die Polizeibegleitung auf Europas Straßen und übernehmen bei Bedarf verkehrslenkende Maßnahmen. Ebenso unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld bei der Ausarbeitung der für Ihren Transport besten Route und führen Streckenprüfungen durch.

SCHWER- UND GROSSRAUMTRANSPORTE

Schwer- und Großraumtransporte sind anspruchsvolle Herausforderungen. Wir unterstützen Sie, dass Ihre wertvollen Güter sicher und termingerecht ans Ziel kommen.

SONDER- ODER SPEZIALFAHRZEUGE ZULASSUNG

Ob in der Landwirtschaft, Bau- oder Speditionsgewerbe - wir sind stets für Sie da.

Ihr Fahrzeug weicht bei Maßen und Gewichten von den Vorschriften nach § 70 StVZO ab bzw. hat eine Sichtfeldbeeinträchtigung?

Dann bedarf es für die Zulassung in Deutschland bzw. für die Erteilung einer Betriebserlaubnis einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Grundlage hierfür ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Für die Fahrten benötigen Sie zudem eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Das komplette Paket erhalten Sie bei uns!

Und auch bei der Zulassung können wir Sie beratend unterstützen.

Sprechen Sie uns an!

ZOLLABFERTIGUNG IMPORT / EXPORT

Sie importieren oder exportieren Waren aus bzw. in ein Drittland?

Wir erledigen pünktlich, zuverlässig und schnell die Zollabwicklung.

EIL- UND SONDERFAHRTEN

Keine Zeit eine dringende Sendung selbst zum Kunden zu bringen?

Wir übernehmen das für Sie.