GENEHMIGUNGSSERVICE

Die von Ihnen zu befördernde Ladung überschreitet die gesetzlich erlaubten Maße?

Sie benötigen für den Transport eine streckenbezogene Ausnahmegenehmigung oder je nach länderspezifischen Möglichkeiten eine Dauerausnahmegenehmigung.

Ihr Fahrzeug weicht bei Maßen und Gewichten von den Vorschriften nach § 70 StVZO ab bzw. hat eine Sichtfeldbeeinträchtigung?

Dann bedarf es in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sowie einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Grundlage hierfür ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen.

In enger Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern in Deutschland und Europa besorgen wir die erforderliche Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis zu fairen Konditionen.