SONDER- ODER SPEZIALFAHRZEUGE ZULASSUNG
Ob in der Landwirtschaft, Bau- oder Speditionsgewerbe - wir sind stets für Sie da.
Ihr Fahrzeug weicht bei Maßen und Gewichten von den Vorschriften nach § 70 StVZO ab bzw. hat eine Sichtfeldbeeinträchtigung?
Dann bedarf es für die Zulassung in Deutschland bzw. für die Erteilung einer Betriebserlaubnis einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Grundlage hierfür ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Für die Fahrten benötigen Sie zudem eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Das komplette Paket erhalten Sie bei uns!
Und auch bei der Zulassung können wir Sie beratend unterstützen.
Sprechen Sie uns an!